In der Kath. Kinderkrippe Spatzennest werden Kinder bis zum 3. Lebensjahr aufgenommen.
Im Kath. Kindergarten St. Lioba werden Kinder ab dem 30. Lebensmonat bis Schuleintritt aufgenommen.
Jedes Jahr wird bis voraussichtlich März entschieden, ob im folgenden Kita-Jahr eine Hortgruppe gebildet wird. Die Hortgruppe setzt sich in der Regel aus Grundschüler der 1. und 2. Klasse zusammen.
Eine Anmeldung in der jeweiligen Einrichtung erfolgt ausschließlich über das Bürgerservice Portal der Stadt Bischofsheim.
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/bischofsheimrhoen
Bei der Anmeldung des Kindes sind zudem folgende Nachweise vorzulegen:
Ein Anspruch auf einen Platz in der Einrichtung besteht erst, wenn zwischen Eltern und Träger ein schriftlicher Bildungs- und Betreuungsvertrag vereinbart ist.
Für Gastkinder, also für Kinder deren Aufenthaltsgemeinde nicht Bischofsheim ist, muss eine Information an die Aufenthaltsgemeinde zur Kostenübernahme durch die Eltern erfolgen.
Für Kinder mit Behinderung und solche, die von einer Behinderung bedroht sind, gilt ein besonderes, individuelles Aufnahmeverfahren, das mit den Eltern abgesprochen wird.
Elternbeiträge (Stand ab 01.01.2025)
Zeitstaffelung | Regelkind* | Unter 3 Jahre** | Schulkind*** |
---|---|---|---|
bis 3 Stunden | – | – | 85 € |
bis 4 Stunden | 125 € | 180 € | 90 € |
bis 5 Stunden | 130 € | 190 € | 95 € |
bis 6 Stunden | 135 € | 200 € | |
bis 7 Stunden | 140 € | 210 € | |
bis 8 Stunden | 145 € | 220 € | |
bis 9 Stunden | 150 € | 230 € |
Zeitstaffelung | bis 3 Stunden | bis 4 Stunden | bis 5 Stunden | bis 6 Stunden | bis 7 Stunden | bis 8 Stunden | bis 9 Stunden |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Regelkind* | – | 125 € | 130 € | 135 € | 140 € | 145 € | 150 € |
Unter 3 Jahre** | – | 180 € | 190 € | 200 € | 210 € | 220 € | 230 € |
Schulkind*** | 85 € | 90 € | 95 € | ||||
ℹ Tabelle horizontal wischen
*seit 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung mit 100 € pro Kind und Monat durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Gemeinden. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
**zum 1. Januar 2020 wurde das Bayerische Krippengeld eingeführt. Für die Krippenkinder gibt es die Möglichkeit einer Kostenübernahme von 100€ pro Monat. Diese Leistung ist allerdings einkommensabhängig und erfordert einen gezielten Antrag der Eltern. Hier Antrag herunterladen: ZBFS – Antrag (bayern.de)
***Beiträge können bei Buchung von zusätzlicher Betreuung in den Ferien abweichen
Krippe | |
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Frühstück/Snack | 25 € |
Mittagessen | 60 € |
Kindergarten | |
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Regelkind | 80 € |
Schulkind | 90 € |
Rabatt 1. Geschwisterkind: 10€/Monat
Rabatt 2. Geschwisterkind: 20€/Monat